Rechtliche Hinweise

Bantleon GmbH

Verwaltungsgesellschaft für den Umbrellafonds BANTLEON SELECT SICAV
 

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Seite:

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Interessenskonflikte

Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Interessenskonflikt nicht durch die Fondsverwaltungsgesellschaft oder deren Bevollmächtigte beigelegt werden kann, werden die Investoren unter Einhaltung der Vertraulichkeit entsprechend von der Fondsverwaltungsgesellschaft informiert.

Ausführungsgrundsätze

Die Ausführungsgrundsätze der Bantleon Invest GmbH können Sie hier einsehen.

Ausführungsgrundsätze der Bantleon Invest GmbH (pdf, 228KB)

Beschwerdemanagement

Sollten Sie sich mit einer Beschwerde an die Fondsverwaltungsgesellschaft wenden wollen, richten Sie diese bitte an:

Bantleon GmbH
Beschwerdebeauftragter
An der Börse 7
30159 Hannover
Telefon: +49 511 288 798 0
Kontakt per E-Mail

Die zuständige Person für das Beschwerdemanagement wird den Erhalt Ihres Briefes/Ihrer E-Mail bestätigen und sich um die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens kümmern.

Allgemeine Grundsätze der Vergütungspolitik

1. Überblick

Dieses Dokument führt die allgemeinen Grundsätze betreffend Vergütung der Bantleon Invest GmbH aus, die wie nachfolgend beschrieben sind und folgende Ziele haben:

  • Die Vergütungsgrundsätze fördern eine solide und effektive Risikomanagementumgebung, stehen im Einklang mit den Interessen der Anleger und halten von der Übernahme von Risiken ab, die nicht mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds übereinstimmen.
  • Die Vergütungsgrundätze stehen im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds oder der Anleger solcher Fonds und umfassen auch Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsgrundsätze stehen darüber hinaus im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Gesellschaft und der verwalteten Fonds und fördern die Einbeziehung und adäquate Adressierung von Nachhaltigkeitsrisiken.
  • Die Vergütungsgrundsätze gewährleisten, dass die Vergütung den geltenden Regulierungsvorschriften entspricht, konkret den Vorschriften gemäss (i) § 37 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), (ii) der OGAW-Richtlinie 2014/91/EU, (iii) dem ESMA-Abschlussbericht über eine solide Vergütungspolitik gemäss OGAW-Richtlinie und AIFM-Richtlinie, verkündet am 31. März 2016, sowie (iv) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Die vorliegende Vergütungspolitik gilt für die Mitarbeiter der Bantleon Invest GmbH, die als »Identifizierte Mitarbeiter« qualifizieren, darunter Geschäftsleitung, Portfolio Management, Compliance und Risk Management. Alle zu den genannten Funktionen zählenden Mitarbeiter sind in der Lage, einzeln oder gemeinschaftlich potenziell wesentlichen Einfluss auf die Bilanz bzw. GuV durch Gefährdung von Ergebniszielen oder auf die Risikoprofile der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds zu nehmen.

2. Berechnung der Vergütung

Die Vergütung der Angestellten der Kapitalverwaltungsgesellschaft setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Beide Komponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und setzen keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar sind mit den Risikoprofilen und Anlagebedingungen der von ihr verwalteten Investmentvermögen. Die feste Komponente ist genügend hoch, sodass eine flexible Politik bzgl. der variablen Komponente bis hin zum vollständigen Verzicht möglich ist.

Garantierte variable Vergütungen (Gratifikation) werden - mit Ausnahme der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr - nicht gewährt.

3. Proportionalitätsgrundsatz

Der Proportionalitätsgrundsatz lässt zu, dass auf einige Anforderungen der OGAW-Richtlinie 2014/91/EU verzichtet werden kann. So wird den in den Absätzen

  • Art. 14b Abs. 1 h) Leistungsbewertung in einem mehrjährigen Rahmen und Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum;
  • Art. 14b Abs. 1 l) Berichtigungsmechanismus für variable Vergütungskomponenten;
  • Art. 14b Abs. 1 m) Auszahlung in Fondsanteilen;
  • Art. 14b Abs. 1 n) Rückstellung der Auszahlung;

beschriebenen Anforderungen an das Auszahlungsverfahren für die identifizierten Mitarbeiter nicht nachgekommen.

4. Identität der für die Zuteilung zuständigen Personen

Zuständig für die Festlegung, Überprüfung und Umsetzung der Vergütungspolitik sowie für die Zuteilung der Vergütung ist der Vorstand der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

5. Überprüfung und Änderung

Diese Vergütungsgrundsätze werden mindestens einmal jährlich überprüft.

Zusammenfassung der Anlegerrechte

Diese Übersicht soll die zentralsten und wichtigsten Rechte als Aktionär der BANTLEON SELECT SICAV, für die die Bantleon GmbH als Verwaltungsgesellschaft ernannt wurde, im Sinne der Verordnung der Europäischen Union zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs (Verordnung (EU) 2019/1156). Es handelt sich hierbei nicht um eine vollständige Liste aller Rechte. Aktionäre sollten stets die jeweiligen rechtlichen Dokumente der BANTLEON SELECT SICAV vollständig lesen und sich an ihre professionellen Berater wenden.

Recht auf Information

Aktionäre können Exemplare der rechtlichen Dokumente des Fonds (einschliesslich der Satzung, des Verkaufsprospekts, der Basisinformationsblätter, der Halbjahres- und Jahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise, der Aktionärsmitteilungen sowie der Vereinbarungen, welche die Verwahrstelle und die Bantleon GmbH miteinander abgeschlossen haben) anfordern. Sie werden zudem auf der Internetseite der Bantleon GmbH veröffentlicht.

Recht auf Teilnahme und Abstimmung bei Versammlungen der Aktionäre

Jeder Anleger der BANTLEON SELECT SCAV hat das Recht, über Versammlungen der Aktionäre benachrichtigt zu werden, um an diesen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben.

Recht auf Rückgabe oder Umtausch der Anteile

Aktionäre können gegebenenfalls Zeichnungs-, Rückkauf-, Rücknahme- und Umtauschanträge über die zuständige Register- und Transferstelle abwickeln, vorbehaltlich der im Verkaufsprospekt festgelegten Bedingungen.

Recht auf Datenschutz

Vorbehaltlich des geltenden Rechts haben Aktionäre möglicherweise Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Ein Exemplar der Datenschutzerklärung kann aufgerufen werden unter https://www.bantleon.com/datenschutz/datenschutzrechtlicher-hinweis-eu und https://www.bantleon.com/datenschutzrechtlicher-hinweis/datenschutzrechtlicher-hinweis-ch.

Recht auf Beschwerde

Jeder Aktionär, der mit seinen Erfahrungen als Aktionär bei der BANTLEON SELECT SICAV unzufrieden ist, sollte sich mit der Bantleon GmbH in Verbindung setzen. Informationen über das Beschwerdeverfahren stehen auf https://www.bantleon.com/rechtliche-hinweise zur Verfügung.

Instrumente der Rechtsdurchsetzung

Im Folgenden findet sich eine Zusammenfassung der Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, die den Aktionären neben der klassischen zivilrechtlichen Klage vor den ordentlichen Gerichten zur Verfügung stehen.

Aussergerichtliche Beteiligung von Streitigkeiten

Aktionäre haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), einen Antrag auf aussergerichtliche Beilegung einer Beschwerde zu stellen (https://www.cssf.lu/de/kundenbeschwerden/).

Online-Streitbeilegungsplattform der EU

Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit elektronisch geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen geschlossen wurden, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der Bantleon GmbH kann die folgende E-Mailadresse angegeben werden: legal(at)bantleon.com.

Die Plattform stellt nur den Kontakt zwischen den Parteien und einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle her, sie ist selbst keine Schlichtungsstelle.

Das Recht auf Anrufung der Gerichte bleibt von einem Schlichtungsverfahren unberührt.

Widerrufsrecht nach § 305 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Ist der Käufer von Anteilen eines offenen Investmentvermögens durch mündliche Verhandlungen ausserhalb der ständigen Geschäftsräume der Person, die die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, zur Abgabe einer Kaufabsichtserklärung bestimmt worden, so ist er an diese Erklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Bantleon GmbH oder einem Vertreter im Sinne von § 319 KAGB  in Textform widerruft; dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Bei Fernabsatzgeschäften gilt § 312g Abs. 2 Satz 1 Nummer 8 BGB analog.

Die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung genügt zur Wahrung der Frist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Ausfertigung des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder eine Kaufrechnung übersandt worden ist und die Ausfertigung oder die Kaufabrechnung eine Belehrung über das Widerrufsrecht enthält, die den Anforderungen von Artikel 246 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch genügt. Die Beweislast trifft den Verkäufer, wenn der Fristbeginn nach § 305 Abs. 2 Satz 2 KAGB bestritten wird.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass
1. Der Käufer kein Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist oder
2. er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile führten, aufgrund einer vorherigen Bestellung nach § 55 Abs. 1 Gewerbeordnung aufgesucht hat.

Hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet und der Widerruf ist bereits erfolgt, ist die Bantleon GmbH verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten sowie einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der gezahlten Anteile am Tag nach Zugang der Widerrufserklärung entspricht.

Es ist nicht möglich, auf das Widerrufsrecht zu verzichten.

Die vorherigen Bestimmungen zum Widerrufsrecht beim Kauf von Anteilen gelten sinngemäss auch für den Verkauf von Anteilen durch den Anleger.

Musterfeststellungsklage

Im Falle von Streitigkeiten mit der Bantleon GmbH haben Verbraucher mit Sitz in Deutschland das Recht, sich an einer Sammelklage im Sinne einer Musterfeststellungsklage gemäss § 606 ZPO zu beteiligen.

 



 Bantleon Invest AG

Rechtliche Hinweise

Die auf den Internetseiten unter dem Namen Bantleon Invest AG enthaltenen Publikationen, Angaben, Aussagen und sonstigen Informationen (zusammen »Informationen« genannt) richten sich ausschließlich an Kunden der Bantleon Invest AG sowie sonstige Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Kein Angebot, keine Beratung

Diese Informationen stellen kein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung irgendeines Fondanteils, Wertpapiers, Finanzprodukts oder sonstigen Anlagetitels dar. Ebenso wenig handelt es sich um Empfehlungen oder Beratungsleistungen der Bantleon Invest AG im Hinblick auf eines oder mehrere, der im Rahmen der Bantleon Invest AG Internetseiten beschriebenen Finanzprodukte. Sofern Sie weitergehende Informationen zu unseren Fonds wünschen, stehen Ihnen unserer Mitarbeiter/ -innen gerne zur Verfügung.

Quellen / Aktualität

Die abgebildeten Informationen basieren auf Quellen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier dargestellten Informationen übernehmen. Ebenso wenig kann eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit der Informationen gegeben werden. Vielmehr ist eine Änderung der Inhalte jederzeit möglich, ohne dass dieses notwendig publiziert werden wird.

Aufzeichnungen von Telefonaten

Aufgrund der investmentrechtlichen Bestimmungen werden in den Abteilungen Portfolio Management Aktien und Portfolio Management Renten sowie beim zuständigen Leiter und dem zuständigen Vorstand der Bantleon Invest AG alle Telefongespräche aufgezeichnet.

Verweis auf die Internetseiten anderer Firmen

Soweit im Rahmen unseres Internetauftrittes mittels Hyperlink auf die Inhalte der Internetseiten anderer Firmen oder Anbieter verwiesen wird, unterliegen diese Internetseiten nicht der Kontrolle durch die Bantleon Invest AG, weshalb unsererseits keinerlei Verantwortung oder Haftung für die dort enthaltenen Informationen übernommen werden kann. Ebenso wenig bestätigt die Bantleon Invest AG diese Inhalte oder macht sie sich zu eigen.

Nutzung der abgebildeten Informationen

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Für US-Bürger

Die auf der Internet-Seite genannten Informationen sind nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen bestimmt (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben, sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß der Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet wurden).

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MIFID II Ausführungsgrundsätze

Bericht über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze

Die Bantleon Invest AG veröffentlicht jährlich, spätestens zum 30. April, den Bericht über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze, um ihren Kunden über die gewählten Ausführungsplätze zu informieren. Dieser Bericht basiert auf den Vorgaben der 2018 in Kraft getretenen delegierten Verordnung (EU) 2017/576 und richtet sich an Kunden, für die die Bantleon Invest AG die Finanzportfolioverwaltung nach § 20 Abs. 2 bzw. Abs. 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs erbringt. Dabei handelt es sich um professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes in der Vermögensverwaltung eines Direktbestands sowie um Kapitalverwaltungsgesellschaften, für die die Bantleon Invest AG als externer Asset Manager von Sondervermögen in dem Berichtjahr tätig war.

Den jeweiligen Berichten können Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen, gemessen am Handelsvolumen des vorangehenden Kalenderjahres, gegliedert nach Kategorien von Finanzinstrumenten und Ausführungswegen, entnommen werden. Die Berichte bestehen dabei jeweils aus einem beschreibenden Fließtext und einer Tabelle, welche die prozentuale Verteilung des Handelsvolumens auf die Ausführungsplätze beschreibt.

Um eine maschinelle Auswertung der Daten zu ermöglichen, wird der Tabellenteil des Berichts auch als offene Datei zur Verfügung gestellt. 
Zu Vergleichszwecken steht Ihnen auch der Bericht der Vorperiode zur Verfügung.

2022 - MiFID II und TOP 5

MiFID II Ausführungsgrundsätze 2022 Warburg Invest AG (pdf, 459KB)

2022 MiFID II Veröffentlichung Top5-Jahresbericht (xlsx, 32KB)

2021 - MiFID II und TOP 5

MiFID II Ausführungsgrundsätze 2021 Warburg Invest AG (pdf, 490KB)

2021 MiFID II Veröffentlichung Top5-Jahresbericht (xlsx, 35KB)

 

 

European PRIIPSs Template / European MIFID Template data

Das European MiFID Template

Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise, wenn Sie diese Datei nutzen. Falls Sie mit den nachfolgenden wichtigen Hinweisen nicht einverstanden sind, verwenden Sie diese Datei bitte nicht.

Diese Datei enthält bestimmte Daten im Format »European MiFID Template« (EMT) in Bezug auf Investmentfonds der Bantleon Invest AG, die für den öffentlichen Vertrieb registriert sind (nachstehend als »MiFID-II-Daten« bezeichnet). Die MiFID-II-Daten werden von der Bantleon Invest AG vor dem Hintergrund bestimmter Offenlegungspflichten erstellt, die für Wertpapierfirmen seit dem 3. Januar 2018 gelten, insbesondere gemäß Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zu Märkten für Finanzinstrument (MiFID-II-Richtlinie) und der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2017/565 vom 25. April 2016 zur Ergänzung der MiFID-II-Richtlinie (gemeinsam als die »MiFID-II-Verordnungen« bezeichnet).

Der Zweck der Bereitstellung der MiFID-II-Daten über das EMT besteht darin, jene Vertriebspartner zu unterstützen, die den Anforderungen gemäß den MiFID-II-Verordnungen entsprechen oder die entsprechende Konformität erlangen möchten (die Bantleon Invest AG - Vertriebspartner). Vertriebspartner und Anleger der Bantleon Invest AG werden nachstehend als »empfangende Partei« oder gemeinsam als »empfangende Parteien« bezeichnet.

Wichtiger Hinweis: Die Bereitstellung von MiFID-II-Daten über EMT stellt weder einen Vertrieb noch eine Anlageberatung im Hinblick auf einen Investmentfonds der Bantleon Invest AG dar. Darüber hinaus werden mögliche Anlagebeschränkungen oder Vertriebsbeschränkungen für den jeweiligen Investmentfonds nicht berührt. Die Bantleon Invest AG gestattet die Nutzung von MiFID-II-Daten ausschließlich genannten Zwecke.

Vorbehaltlich der Bedingungen einer separaten Vereinbarung, die die empfangende Partei möglicherweise mit der Bantleon Invest AG eingegangen ist, werden die MiFID-II-Daten der empfangenden Partei unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt:

  • Die empfangenden Parteien sollten unabhängig für sich selbst prüfen, ob die MiFID-II-Daten für ihre jeweiligen Zwecke geeignet sind. Die Bantleon Invest AG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung bezüglich der MiFID-II-Daten.
  • Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Bantleon Invest AG -Vertriebspartners, erforderliche oder empfohlene Anpassungen an den Informationen in den MiFID-II-Daten vorzunehmen, einschließlich solcher Änderungen, die im Rahmen der maßgeblichen nationalen Durchführungsgesetze der MiFID-II-Richtlinie erforderlich oder ratsam sein können.
  • Die Bantleon Invest AG stellt die MiFID-II-Daten Bantleon Invest AG Anlegern auf rein freiwilliger Basis zur Verfügung, ohne jedwede Zusage und/oder Zusicherung, dass die in den MiFID-II-Daten enthaltenen Informationen irgendeinen besonderen Zweck erfüllen. Insbesondere können die im EMT-Format angezeigten MiFID-II-Daten ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Vertriebsdokumenten des Investmentfonds (z. B. Fondsprospekt, KIID) enthalten sind, nicht ausreichend oder geeignet sein, um Unterstützung beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu bieten.
  • Die Bantleon Invest AG behält sich das Recht vor, die Offenlegung von Informationen und die Unterstützung bezüglich der MiFID-II-Anforderungen der Bantleon Invest AG Vertriebspartner jederzeit einzustellen.

 

Die aktuellen Templates finden Sie im Downloadbereich der Fonds.

Engagement-Berichte

Die Engagement-Berichte findenn Sie auf der Seite Nachhaltigkeit in der Kapitalverwaltung im Bereich Engagement und Stimmrechtsausübung

Zu den Engagement-Berichten

KAVerOV - Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Aufgrund der Novellierung der Vorgaben der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV) infolge der für OGAW-Verwaltungsgesellschaften geltenden Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1270 zur Änderung der Richtlinie 2010/43/EU (OGAW-DRL) in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und –faktoren, sind nunmehr Angaben dazu zu tätigen, wie Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in die internen Prozesse der Gesellschaft einbezogen werden.

Die für Verwalter von AIF entsprechend geltenden Vorgaben aus der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1255 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFM-VO) sind nicht dabei in nationales Recht umzusetzen, sondern gelten unmittelbar.

Die Anforderungen betreffen hierbei den Investmentprozess, das Risikomanagement sowie die interne Governance (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) der Gesellschaft. Da etliche Anforderungen die Verhaltens- und Organisationsregeln betreffend, bereits im Rahmen anderer Vorgaben festgeschrieben sind, werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen der Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV) nur diejenigen Punkte separat adressiert, welche sich nicht aus den bestehenden Verweisen auf weitere Gesetze/Verordnungen explizit ergeben.

Dies betrifft v.a.

  • Ressourcen und Fachkenntnisse (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 KAVerOV-E)
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement und der wichtigsten nachteiligen
  • Auswirkungen von Investitionsentscheidungen (PAIs) im Investmentprozess (§ 5 Abs.2 KAVerOV-E)
  • Definitionen der Risiken (§ 5 Abs. 3 KAVerOV-E): Ergänzung der bisherigen Aufzählung um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren

 

Die Gesellschaft wird Ausführungen zu den vorgenannten Punkten zum 01. Januar 2023 auf ihrer Internetpräsenz veröffentlichen. Von einer zeitlich früheren Veröffentlichung wird unter Berücksichtigung der Größe der Gesellschaft abgesehen, da die Gesellschaft weder im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt hat noch sich im Rahmen der Comply-or-Explain-Erklärung nach Art. 4 (1) SFDR zur Berücksichtigung dieser Auswirkungen zu jetzigen Zeitpunkt freiwillig bereit erklärt hat.

Digitales Hinweisgebersystem

Im Rahmen der Umsetzung der Compliance Strategie bei der Bantleon Invest AG wurde zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens der Unternehmen ein digitales Hinweisgebersystem beauftragt, um einen internen Meldekanal für Beschäftigte und Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten etc.) bereitzustellen.

Die IBS data protection services and consulting GmbH stellt dieses webbasierte Hinweisgebersystem zur Entgegennahme von Meldungen und zur Durchführung von Folgemaßnahmen zur Verfügung und gewährleistet als unabhängige und unparteiische Ombudsstelle, dass der interne Meldekanal für Hinweisgeber sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben wird.

Zum Hinweisgebersystem der IBS data protection services and consulting GmbH

 

 

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