Europäische Offenlegungsverordnung

Bezüglich der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend: EU-OffenlegungsVO) gibt die Gesellschaft einen kurzen Überblick, wie sie relevante- wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse einschließlich der Aspekte der Organisation, des Risikomanagements und der Unternehmensführung einbezieht.

Ab dem 01.01.2023 ist verpflichtend für jedes Finanzprodukt, das nach Art. 8 oder Art. 9 der Verordnung (EU)2019/2088 (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) klassifiziert ist, den vorvertraglichen Dokumenten des Finanzproduktes ein Anhang über die ökologischen und / oder sozialen Merkmale des Finanzproduktes hinzuzufügen. Im Kontext des regulatorisch vorgegebenen Formates wird auf „nachhaltige Investitionen“ eingegangen, die abseits des Art. 2 Nr. 17 SFDR nicht näher definiert werden. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen über das Verständnis der Definition „nachhaltiger Investitionen“ durch die Warburg Invest AG. Eine PDF mit Erläuterungen finden Sie im Downloadbereich.

Eine Erklärung der Warburg Invest AG zum Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Statement) finden Sie nachfolgend zum Download.

1. Investmententscheidungen

Die Gesellschaft berücksichtigt im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen grundlegende, substanzielle Nachhaltigkeitskriterien auf Ebene der Portfoliounternehmen und hat hierfür interne Strategien eingerichtet.

Hierbei strebt die Gesellschaft an, relevante, wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken mittels Emittentenausschlüsse auf Unternehmensebene bei Investment­entscheidungen der Warburg Invest AG im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung beziehungs­weise im Finanzportfoliomanagement zu mindern. Diese Emittentenausschlüsse gelten auch für die Eigenanlagen der Gesellschaft. Als Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Sie können die bekannten Risikoarten wie beispielsweise das Markt-, Regulierungs- oder Liquiditätsrisiko oder eine Kombination verschiedener Risikoarten verstärken und/oder zu einer Konzentration von Risiken führen. Bei Investments in Vermögensgegenstände mit geringeren oder ohne Anforderungen an Nachhaltigkeitsaspekte kann es zu einer höheren Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung von insbesondere Klage-, Regulierungs-, oder Reputationsrisiken kommen. Auch hierdurch kann die Wertentwicklung von Sondervermögens negativ beeinflusst werden.

Die Berücksichtigung substanzieller Nachhaltigkeitskriterien erfolgt dabei durch Nutzung vorgenannter Emittentenausschlüsse. Die jeweils aktuelle Ausgestaltung der Kriterien ist unserer Nachhaltigkeitsseite zu entnehmen.
Zu beachten ist, dass die Möglichkeit zur Berücksichtigung substanzieller Nachhaltigkeitskriterien /-risiken maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt abhängt. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft über die von ihr verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Durch die Kooperation mit einem international renommierten ESG-Datenanbieter versucht die Gesellschaft diese Thematik bestmöglich zu adressieren. Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen.

Darüber hinaus prüft die Gesellschaft bei entsprechendem Mandatsauftrag Nachhaltigkeits­kriterien (ESG) im Rahmen ihrer integrierten Investmentprozesse. Hierzu stehen dem Portfolio­management der Gesellschaft Zugänge zur ESG-Datenbank unseres Partners MSCI ESG Research LLC zur Verfügung. Somit besteht fortlaufend die Möglichkeit, ESG-Risiken und -Chancen in die Finanzanalyse und in die jeweiligen Investitionsentscheidungen einzubeziehen, soweit diese für das gewünschte Anlageuniversum zur Verfügung stehen.

Wenngleich die Gesellschaft durch die mandatsbezogene oder die vorbeschriebene grundsätzliche Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei Investmententscheidungen bestrebt ist, die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das jeweilige Sondervermögen grundsätzlich abzumildern, können auch bei bestmöglicher Berücksichtigung negative Auswirkungen von ESG-Risiken nicht ausgeschlossen werden. Mit Blick auf die Mandatsausgestaltung und die hieraus resultierenden Investitionsentscheidungen hat die Wahrung von Anlegerinteressen stets den Vorrang vor der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien durch die Gesellschaft.

Ob und in welchem Umfang unter den Maßgaben der EU-OffenlegungsVO für die Publikumsfonds der Gesellschaft eine explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlagestrategie definiert ist, finden Sie im Download-Bereich des jeweiligen Publikumsfonds auf der Internetseite der Gesellschaft.   

2. Organisationsaufbau

Die Gesellschaft strebt grundsätzlich an, nachteilige Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken bei entsprechenden Mandatsaufträgen im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen sowie im Rahmen ihrer eigenen Unternehmensführung zu berücksichtigen und hat hierfür organisatorische Voraussetzungen geschaffen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Möglichkeit zur Berücksichtigung maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt abhängt. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen.

Durch die grundsätzliche Integration von detaillierten Nachhaltigkeitsinformationen eines führenden Anbieters von ESG-Dienstleisters zu den Portfoliounternehmen der Gesellschaft in die Analysedaten des Portfoliomanagements der Gesellschaft ist eine organisatorische Verankerung der systematischen Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken vor Investitions­entscheidungen für einzelne Sondervermögen im Rahmen entsprechender Mandatsaufträgen gewährleistet.

Darüber hinaus berücksichtigt die Gesellschaft bei ihren Engagement-Aktivitäten Nachhaltigkeitsrisiken und –kriterien sowohl bei ihrem Abstimmungsverhalten für ihre Portfoliounternehmen, als auch durch die Teilhabe für sich und ihre Sondervermögen an einem Pooled-Engagement-Programm eines führenden internationalen Anbieters von Nachhaltigkeitsdienstleistungen. Näheres hierzu finden Sie auf unserer Nachhaltigkeitsseite.

Unabhängig davon existiert in der Gesellschaft ein interner Arbeitskreis „Regulatorik“, um die regelmäßigen aufsichtsrechtlichen Neuerungen zu identifizieren, analysieren, beobachten und umzusetzen. In Abstimmung mit allen relevanten Fachabteilungen der Gesellschaft werden in diesem Arbeitskreis regelmäßig die Erkenntnisse über aufsichtsrechtliche Änderungen und Entwicklungen erörtert, klassifiziert sowie die Zuständigkeit für die zu bearbeitenden Themen festgelegt und nachverfolgt.

Auch begleitet die Gesellschaft die regulatorischen Entwicklungen aktiv, indem sie nicht nur im Arbeitskreis Verantwortliches Investieren des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) tätig ist, sondern sich auch in dem, seit Oktober 2020 neu gegründeten Ausschuss Nachhaltigkeit des BVI engagiert. Hierdurch trägt die Gesellschaft dazu bei, die strategische Positionierung der Fondsbranche in Deutschland aktiv mitzugestalten.

Inwieweit die Gesellschaft die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken in die Grundsätze Ihrer eigenen Unternehmensführung integriert hat, können Sie dem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft im Download-Bereich unserer Nachhaltigkeitsseite sowie dem nachfolgenden Abschnitt Unternehmensführung entnehmen.

3. Risikomanagement

Nachhaltigkeitsrisiken stellen im Verständnis der Gesellschaft und in Verbindung mit dem Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung dar, deren Eintreten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation der Gesellschaft tatsächlich oder potenziell negativ beeinflussen können. Die Warburg Invest AG setzt sich mit Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der vorstehenden Definition folglich im Kontext ihres etablierten Risikomanagementprozesses strukturiert auseinander. Dabei werden die Vorgaben der M.M.Warburg & CO als übergeordnetes Mutterinstitut berücksichtigt. In diesem Zusammenhang folgt die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsrisiken dem zu Grunde liegenden Standard für die Steuerung und Überwachung des Gesamtrisikoprofils der Gesellschaft.

Das Gesamtrisikoprofil leitet sich aus den geschäftsstrategischen Zielen ab und setzt sich aus relevanten und wesentlichen Risiken zusammen, die vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit innerhalb der regelmäßigen Risikoinventur systematisch erfasst, bewertet und in den laufenden Steuerungs- und Überwachungsprozess integriert werden. Nachhaltigkeitsrisiken werden dabei im Bedarfsfall in Form physischer Risiken und/oder Transitionsrisiken als zusätzliche Treiber auf der jeweiligen Risikoebene berücksichtigt. Die Bewertung wird über die bestehenden Verfahren zur Risikoanalyse vorgenommen (z.B. Stresstesting, Self Assessment). Im Hinblick auf die Steuerung und Überwachung erfolgt die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken dann beispielsweise über die Risikolimite der wesentlichen Risikoarten in der quartalsweisen Risikotragfähigkeitsbetrachtung.

Die Ergebnisse der Risikoinventur und etwaiger Risikoanalysen betreffend Nachhaltigkeitsrisiken im Gesamtrisikoprofil bilden einen festen Bestandteil der quartalsweisen Risikoberichterstattung über die Risikolage der Gesellschaft. Vor dem Hintergrund der laufenden Weiterentwicklung externer und interner Rahmenvorgaben unterliegt das Risikomanagement der Gesellschaft einem permanenten Überprüfungs- und Anpassungsprozess. Oberstes Ziel bildet die Sicherstellung der Abdeckung externer und interner Normen zur angemessenen Ausgestaltung des Risikomanagementprozesses.

4. Unternehmensführung

Wir haben uns entschieden, Nachhaltigkeit in unsere Unternehmens- und Geschäftsaktivitäten zu verankern und ein Nachhaltigkeitsmanagement in der Warburg Invest AG zu etablieren. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, das bedeutet für uns integer zu handeln, auch um das Vertrauen unserer Kunden in die Warburg Invest AG dauerhaft zu sichern. Dies geht für uns über gesetzlich Gebotenes hinaus. Deshalb geben wir uns beispielsweise Richtlinien/Arbeitsanweisungen als Selbstverpflichtungserklärungen, die unser unternehmerisches Handeln freiwillig um zusätzliche ökologische, soziale und ethische Aspekte erweitern.

Die Beschäftigung mit dem Thema Nachhaltigkeit reicht dabei bis in die Geschäftsleitungsebene. So erfolgt die öffentlichkeitswirksame Berichterstattung in der Abteilung Marketing & Unternehmenskommunikation der Warburg Invest AG, welche direkt dem Vorstand der Gesellschaft untersteht. So wird sichergestellt, dass dem Thema Nachhaltigkeit in der Warburg Invest AG das notwendige Gewicht beigemessen wird.

Zudem besteht eine Arbeitsgruppe, die regelmäßig unsere Nachhaltigkeitsausrichtung in den Schwerpunkten: Nachhaltige Investments, Effizienz und Umweltschutz, Mitarbeiter und gesellschaftliche Verantwortung überprüft und Entscheidungen konsequent umsetzt.

Durch regelmäßige Meetings mit diversen Fachabteilungen zum Thema Nachhaltigkeit wird eine unternehmensweite Sensibilität für dieses Thema hergestellt und gefördert. Hierbei sind neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehrerer Fachabteilungen ebenfalls Abteilungsleiter, Generalbevollmächtigte sowie ein Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft beteiligt.

Inwieweit die Gesellschaft die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken in die Grundsätze Ihrer eigenen Unternehmensführung integriert hat, können Sie dem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft im Download-Bereich unserer Nachhaltigkeitsseite entnehmen.

Ansprechpartner

Gerd Lückel
Generalbevollmächtigter
Marketing & Unternehmenskommunikation
Tel +49 511 123 54 118
gerd.lueckel@warburg-invest-ag.de