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nordIX Renten plus-Anteilklasse I

Stand 28.10.2022
Zusammenfassung
Das Ziel der Anlagepolitik des nordIX Renten plus ist es, einen mittel- bis langfristig hohen Ertrag zu erwirtschaften. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird der Manager für den Fonds nur in solche in- und ausländischen Vermögensgegenstände (z.B. Wertpapiere) und in Bankguthaben investieren, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte ist dabei ein integraler Bestandteil des Investmentprozesses. Der Fonds investiert vornehmlich in Unternehmen, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung zeigen und Nachhaltigkeit im strategischen und operativen Geschäft einbeziehen. Im Rahmen des Anlageprozesses wird, sofern vorhanden, das Nachhaltigkeitskonzept des Emittenten mitberücksichtigt. Zwischen mehreren sonst gleichwertigen Anlagealternativen wählt der Manager Emittenten aus, die aus ökologischer, sozialer und Corporate-Governance-Sicht im Branchenvergleich die höheren Standards haben (Best-in-Class). Die systematische und regelmäßige Prüfung und Bewertung der ESG-Risiken und Faktoren anhand von ESG Standards und Key Performance Indicators (KPI‘s) sowie externen Daten von MSCI ESG Research ist Teil der ESG-Analyse. Der Manager behält sich vor, die zugrundeliegenden ESG-Scores externer Anbieter kritisch zu hinterfragen und eigenständige Analysen in die Beurteilung mit einzubeziehen. Der Manager ist bestrebt mit den Emittenten der Finanzinstrumente in einen engen Dialog zu treten und die ESG-Performance zu erhöhen (Engagement-Ansatz)
Welches sind die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die bei der Auswahl der Anlagen zur Erreichung des nachhaltigen Anlageziels verwendet werden?
Aufteilung der Investitionen

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.
#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Inwieweit sind nachhaltige Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung mit der EU-Taxonomie vereinbar?

In den beiden nachstehenden Diagrammen ist der Mindestprozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.
Taxonomie Konformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen* 0%
Sonstige 100%
nordIX Renten plus-Anteilklasse I
Taxonomie Konformität der Investitionen ohne Staatsanleihen* 0%
Sonstige 100%
nordIX Renten plus-Anteilklasse I

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff "Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Finanzinstrument Mindestanteil an Übergangsmaßnahmen 0%
Sonstige 100%
nordIX Renten plus-Anteilklasse I
Finanzinstrument Mindestanteil an Ermöglichungsmaßnahmen 0%
Sonstige 100%
nordIX Renten plus-Anteilklasse I
Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition Nachhaltige Investitionen Sonstige Umweltinvestitionen 0%
Sonstige 100%
nordIX Renten plus-Anteilklasse I
Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition mit ökologischen oder sozialen Merkmalen 0%
Sonstige 100%
nordIX Renten plus-Anteilklasse I
Was ist der Unterschied zwischen direkten Engagements in Beteiligungsunternehmen und allen anderen Arten von Engagements?

Der nordIX Renten plus investiert in der Regel nicht in Zielfonds sondern verfügt ausschließlich über direktes Exposure.


Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels
Die Warburg Invest AG misst den Anteil nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) anhand einer selbst entwickelten Methodik. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renomierten Datenanbieters abgestellt. Nur sofern entsprechend Art. 2 Nr. 17 SFDR ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel identifiziert wird, keine wesentliche negative Beeinträchtigung dieser Ziele durch das gleiche Unternehmen vorliegt (gemessen an genanntem SDG-Bewertungsmodell sowie weiteren Ausschlusskriterien) und eine gute Unternehmensführung angewandt wird, wird eine Investition als nachhaltig bezeichnet. Ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel liegt vor, sofern die Wirtschaftsaktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens eines der zugeordneten SDGs durch den Datenanbieter als mindestens konform bewertet sind, während sie hinsichtlich keines der entsprechenden Zieldimension (Umwelt- oder Sozialziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder deutlich non-konform bewertet sind. Darüber hinaus werden unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder Sozialdimension im Sinne des Do Not Significantly Harm Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, www.warburg-invest-ag.de, investment@warburg-invest-ag.de Bestechung. (DNSH)-Prinzips und dem Prinzip der guten Governance Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen des SDG-Bewertungsmodells des Datenanbieters eine Bewertung von deutlich non-konform zu einem SDG aufweisen oder gegen weitere Kriterien verstoßen. Diese sind einerseits Umsatzgrenzen (z.B. abgeleitet aus der Konsultationsfassung der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen) und andererseits Ratings hinsichtlich Governance und kontroversem Unternehmensverhalten. Die Methodik zur Ermittlung
Methoden
Die Warburg Invest AG misst den Anteil nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) anhand einer selbst entwickelten Methodik. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renomierten Datenanbieters abgestellt. Nur sofern entsprechend Art. 2 Nr. 17 SFDR ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel identifiziert wird, keine wesentliche negative Beeinträchtigung dieser Ziele durch das gleiche Unternehmen vorliegt (gemessen an genanntem SDG-Bewertungsmodell sowie weiteren Ausschlusskriterien) und eine gute Unternehmensführung angewandt wird, wird eine Investition als nachhaltig bezeichnet. Ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel liegt vor, sofern die Wirtschaftsaktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens eines der zugeordneten SDGs durch den Datenanbieter als mindestens konform bewertet sind, während sie hinsichtlich keines der entsprechenden Zieldimension (Umwelt- oder Sozialziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder deutlich non-konform bewertet sind. Darüber hinaus werden unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder Sozialdimension im Sinne des Do Not Significantly Harm Bestechung. (DNSH)-Prinzips und dem Prinzip der guten Governance Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen des SDG-Bewertungsmodells des Datenanbieters eine Bewertung von deutlich non-konform zu einem SDG aufweisen oder gegen weitere Kriterien verstoßen. Diese sind einerseits Umsatzgrenzen (z.B. abgeleitet aus der Konsultationsfassung der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen) und andererseits Ratings hinsichtlich Governance und kontroversem Unternehmensverhalten. Die Methodik zur Ermittlung
Datenquellen und -Verarbeitung
Die Warburg Invest AG misst den Anteil nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) anhand einer selbst entwickelten Methodik. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell der MSCI ESG Research LLC abgestellt.

Die Gesellschaft greift ausschließlich auf Daten etablierter Drittanbieter zurück. Die Auswahl der Datenanbieter erfolgt über einen strengen Einkaufs-und Bestellprozess in dessen Verlauf das Vorliegen eigener Prüf- und Qualtitätssicherungsstandarts bei den Datenanbietern der Gesellschaft geprüft wird. Die Gesellschaft greift auf diese etablierten Prüfprozesse der Anbieter zurück.

Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter, eine weitere Aufbereitung der Daten findet nicht statt

Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter eigene Schätzungen für fehlende Daten werden nicht vorgenommen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsreportings der Gesellschaft sowie der Vorvertraglichen Informationen wird exiplizit auf die tatsächliche Abdeckung bzw. die Datenverfügbarkeit zu einzelnen Themenblöcken hingewiesen

Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Gesellschaft verwendet auschließlich Daten renomierter externer Datenabieter und führt kein eigenes Nachhaltigkeitsresearch durch. Aus diesem Grund werden keine Schätzungen für fehlende Datenpunkte vorgenommen, so dass mangelnde Daten ein limitiernder Faktor für die Methodologie sind.

Sorgfaltspflicht
Die Gesellschaft verwendet Daten renomierter externer Datenanbieter sowohl im Management nachhaltiger Anlagestrategien als auch in der Investmentcompliance über die sowohl Pre-Trade als auch Post-Trade Überprüfungen vorgenommen werden.

MITWIRKUNGSPOLITIK
Die Gesellschaft ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem thematisch orientierten Pooled-Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten.Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden.

Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels
Der Fonds verfolgt ein aktives Anlagekonzept.