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WI Immobilienaktien EMEA ESG TX-Anteilklasse 1

Art. 8 Aktien Passiv
Stand 28.10.2022
Fondsinformationen
Stand 28.10.2022
ISIN DE000A1W89R9
WKN A1W89R
Zusammenfassung
Der WI Immobilienaktien EMEA ESG TX orientiert sich am GPR EMEA Top 30 ESG Index und bildet ihn, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung, mit einer möglichst geringen Abweichung nach. Der Index ist ein, von Global Property Research in Amsterdam (NL) initiierter, Immobiliensektor Index. Der Index, welcher in REITs und Aktien von Immobilienunternehmen aus der Region EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) investiert, soll den Immobiliensektor der Anlageregion repräsentieren. Bei der Auswahl der Titel für den Index werden die umsatzstärksten Immobilienaktien bzw. REITs der Region herangezogen. Die Titelgewichtung innerhalb des Index wird durch das Global Real Estate Sustainability Benchmark – Nachhaltigkeitsrating (GRESB-Rating) und die Free-Float-Marktkapitalisierung bestimmt. Bei dem GRESB Rating handelt es sich um ein von Investoren initiiertes Bewertungssystem mit dem ein Standard zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilienportfolios weltweit entwickelt wurde. Das Gesamt-Rating setzt sich aus insgesamt sieben Unterkategorien zusammen, die in unterschiedlicher Gewichtung in den Gesamt-Score eingerechnet werden. Diese sieben Kategorien sind Management, Transparenz/ Berichtswesen, Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten, Monitoring und Umweltmanagementsystem, Performance-Indikatoren, Gebäude-Zertifikate sowie Stakeholder-Engagement. In allen sieben Subkategorien wird ein Wert zwischen Null und 100 vergeben. Zudem wird als Referenz angegeben, wo der Durchschnitt der Peergroup in dieser Kategorie liegt. Damit ist sofort ersichtlich, ob ein Portfolio in diesem Segment unter- oder überdurchschnittlich abschneidet. Je besser das Unternehmen abschneidet umso höher fällt das GRESB Rating aus und umso höher wird das Unternehmen im Index gewichtet. Nähere Informationen zu dem Index können unter www.globalpropertyresearch.com abgerufen werden.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Trotz vorliegendem Zielbeitrag (Umwelt- oder soziales Ziel) im Sinne des Art. 17 Nr. 2 SFDR ist ein Investment unter Umständen nicht geeignet, als nachhaltig bezeichnet zu werden. Bereits der Zielbeitrag für ein Umwelt- oder soziales Ziel kann nach der vorliegenden Methodik nur bestehen, sofern die Aktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens einem SDG als konform und hinsichtlich keinem anderen der jeweiligen Zieldimension (Umwelt- oder soziales Ziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder schlechter bewertet sind. Darüber hinaus wird dem DNSH-Prinzip Rechnung getragen, indem auch solche Investitionen nicht als nachhaltig bezeichnet werden, die in Bezug auf ein SDG (unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder sozialen Zieldimension) als deutlich non-konform (i.S.v. „wesentliche negative Beeinträchtigung“) bewertet sind. Weiterhin setzt die Gesellschaft die in der Konsultationsfassung der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen genannten Ausschlusskriterien und die im Rahmen des gemeinsamen Zielmarktkonzeptes von Deutsche Kreditwirtschaft (DK), Deutscher Derivate Verband (DDV) und Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) genannten Ausschlusskriterien zur Beurteilung an sowie ein Mindestmaß an Governance- und kontroversenbezogenen Ratings von eines ESG-Datenanbieters. Details wie Umsatzgrenzen oder Mindest-Scores können der genannten Methodik entnommen werden.

Die Klassifikation der Investitionen als „nachhaltig“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR basiert im Wesentlichen auf den SDG-Bewertungen eines renommierten Nachhaltigkeitsdatenanbieters. Eines der angelegten DNSH-Kriterien ist, dass kein Titel hinsichtlich eines der SDGs 1 bis 16 als deutlich non-konform (i.S.v. „wesentliche negative Beeinträchtigung“) bewertet sein darf. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Kriterium ebenfalls dazu geeignet ist, eine PAI-Berücksichtigung anzunehmen. So lässt sich qualitativ ein Zusammenhang herstellen zwischen den PAIs 1 bis 6 (Treibhausgasemissionen) und den SDGs 7 (Affordable and Clean Energy), 12 (Responsible Consumption and Production) und 13 (Climate Action). PAI 7 (Biodiversität) lässt sich mit Bewertungen zu den SDGs 2 (Zero Hunger), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land) in Verbindung setzen. PAI 8 (Wasser) findet implizit Berücksichtigung in Bewertungen zu SDG 2 (Zero Hunger), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land). PAI 9 (Gefährlicher Müll) lässt sich in Verbindung setzen mit SDG 2 (Zero Hunger), 3 (Good Health and Well-Being), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production) und 15 (Life on Land). Die PAIs 10 (UNGC Prinzipien und OECD Guidelines) und 11 (Richtlinien zur Einhaltung von UNGC Prinzipien und OECD Guidelines) könnten implizit in der Bewertung zu SDGs 10 (Reduced Inequalities) enthalten sein. PAI 12 (Gender Pay Gap) lässt sich in Zusammenhang bringen mit den SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality) und 8 (Decent Work and Economic Growth). PAI 13 (Board Gender Diversität) dürfte ebenfalls über die SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality), 8 (Decent Work and Economic Growth) sowie 10 (Reduced Inequalities) adressiert werden. PAI 14 (Kontroverse Waffen) ist wiederum direkt von SDG 16 (Peace, Justice and Strong Institutions) abgedeckt.
Über die SDGs hinaus finden Ausschlusskriterien im Rahmen der Bewertung „nachhaltiger Investitionen“ gemäß der genannten Methodik statt, die ebenfalls dazu geeignet scheinen, sich positiv auf die PAI-Ausprägungen auszuwirken. So wird sich etwa der umsatzbezogene Ausschluss von Geschäftstätigkeiten im Bereich der fossilen Brennstoffe sowie Atomenergie positiv auf die Umwelt-bezogenen PAI-Ausprägungen auswirken, während insbesondere die Berücksichtigung von Governance- und Kontroversenbewertungen positive Effekte auf die PAIs mit sozialem Schwerpunkt haben dürften. Teilweise sind einzelne PAIs auch direkt durch die zugrundeliegende Methodik adressiert (z.B. PAI 10 durch den direkten Ausschluss von Emittenten aus der Klassifikation als „nachhaltig“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR aufgrund von Verstößen gegen den UN Global Compact).


Für jede Investition, die als nachhaltig nach der genannten Metohdik bezeichnet wird, ist sichergestellt, dass kein Verstoß gegen den UN Global Compact vorliegt. Dieses Kriterium wird anhand der Daten eines renommierten ESG-Datenanbieters geprüft. Die vorhandenen Überschneidungen vom UN Global Compact zu den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen können den entsprechenden Veröffentlichungen der UN sowie der OECD entnommen werden.
Ökologische oder Soziale Merkmale des Finaznzprodukts
Durch die passive Anlagestrategie, im Rahmen derer der GPR EMEA Top 30 ESG Index des Indexanbieters Global Property Research nachgebildet wird, sollen solche Unternehmen übergewichtet werden, die sich hinsichtlich ESG-Kriterien (gemessen am GRESB-Rating) positiv hervortun. Das Vorgehen im zugrundeliegenden Index entspricht einem Best-in-class-Ansatz, der u.a. auf Umwelt- (E), sozialen (S) und Governancekriterien (G) beruht.
Anlagestrategie
Der WI Immobilienaktien EMEA ESG TX orientiert sich am GPR EMEA Top 30 ESG Index und bildet ihn, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung, mit einer möglichst geringen Abweichung nach. Der Index, welcher in REITs und Aktien von Immobilienunternehmen aus der Region EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) investiert, soll den Immobiliensektor der Anlageregion repräsentieren. Bei der Auswahl der Titel für den Index werden die umsatzstärksten Immobilienaktien bzw. REITs der Region herangezogen. Die Titelgewichtung innerhalb des Index wird durch das Global Real Estate Sustainability Benchmark-Nachhaltigkeitsrating (GRESB-Rating) und die Free-Float-Marktkapitalisierung bestimmt.
Welches sind die verbindlichen Elemente der Investitionsstrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet werden?

Da der Fonds im Rahmen einer passiven Anlagestrategie den zugrundeliegenden Index nachbildet, liegen die bindenden Elemente für die Nachhaltigkeitsmerkmale des Fonds in den Nachhaltigkeitskriterien des Index. Da diese Kriterien nicht deckungsgleich sind mit der Definition nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR der Gesellschaft, kann ausschließlich aus der historischen Entwicklung des Index und damit des Fonds auf eine Mindestquote nachhaltiger Investitionen geschlossen werden. Anhand der ermittelten und mit Sicherheitsabschlag angegebenen Mindestquoten ist eine Geeignetheit der im Indexkonzept angewandten Kriterien zur Erzielung nachhaltiger Investitionen nach Definition der Gesellschaft als gegeben anzusehen.

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Zugang zu den Good-Governance-Praktiken der Unternehmen zu erhalten, in die investiert wird?

Der Fonds bildet den zugrundeliegenden Index nach. Im Rahmen des Indexkonzeptes werden implizit über das GRESB-Rating auch Governance-Aspekte berücksichtigt. Details können den jeweiligen Veröffentlichungen von GRESB zum GRESB-Rating entnommen werden.
Aufteilung der Investitionen

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:
- Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen
- Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Wie wird durch die Verwendung von Derivaten der durch das Finanzprodukt geförderte ökologische oder soziale Charakter erreicht?

Im Rahmen des Index bzw. Fonds werden keine Derivate verwendet.

Inwieweit sind nachhaltige Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung mit der EU-Taxonomie vereinbar?

In den beiden nachstehenden Diagrammen ist der Mindestprozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.
Taxonomie Konformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen* 22%
Sonstige 78%
WI Immobilienaktien EMEA ESG TX-Anteilklasse 1
Taxonomie Konformität der Investitionen ohne Staatsanleihen* 22%
Sonstige 78%
WI Immobilienaktien EMEA ESG TX-Anteilklasse 1

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff "Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Mindestanteil der Investitionen in Übergangs- und Ermöglichungsmaßnahmen?

Aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit ist es der Gesellschaft aktuell nicht möglich, den Anteil ermöglichender bzw. dem Übergang geeigneter Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln oder eine entsprechende Mindestquote anzugeben.


Finanzinstrument Mindestanteil an Übergangsmaßnahmen 0%
Sonstige 100%
WI Immobilienaktien EMEA ESG TX-Anteilklasse 1
Finanzinstrument Mindestanteil an Ermöglichungsmaßnahmen 0%
Sonstige 100%
WI Immobilienaktien EMEA ESG TX-Anteilklasse 1
Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen?

Auf Basis der von der Gesellschaft entwickelten Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen beträgt die Mindestquote von Investitionen mit einem Zielbeitrag zu einem Umweltziel im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR 84%. Hierin nicht berücksichtigt sind taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten (ermittelt auf Basis von Umsätzen der jeweiligen Emittenten) in Höhe von 22%. Dennoch kann es zwischen beiden Quoten zu Überschneidungen kommen, sodass eine Mindestquote von Investitionen mit einem Zielbeitrag zu einem Umweltziel im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR unter zusätzlicher Berücksichtigung taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten (auf Umsatzbasis) 84% beträgt.
Aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit kann eine teilweise Deklaration von Emittenten (z.B. anhand von Umsatzanteilen) im Rahmen der Klassifikation als nachhaltiges Investment im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR nicht erfolgen. Details zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen können der entsprechenden Methodik der Gesellschaft entnommen werden.



Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition Nachhaltige Investitionen Sonstige Umweltinvestitionen 84%
Sonstige 16%
WI Immobilienaktien EMEA ESG TX-Anteilklasse 1
Wie hoch ist der Mindestanteil an sozial nachhaltigen Anlagen?

Die Mindestquote von nachhaltigen Investitionen mit einem Zielbeitrag zu einem sozialen Ziel im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR nach Definition der Gesellschaft beträgt 66%. Details zur genannten Methodik zwecks Ermittlung nachhaltiger Investitionen können der Website der Gesellschaft entnommen werden.


Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition mit ökologischen oder sozialen Merkmalen 95%
Sonstige 5%
WI Immobilienaktien EMEA ESG TX-Anteilklasse 1
Welche Investitionen fallen unter "#2 Andere Investitionen", was ist ihr Zweck und gibt es Mindestgarantien für Umwelt und Soziales?

Unter #2 Andere Investitionen sind liquide Mittel und sonstige Vermögensgegenstände im Rahmen der in den Verkaufsunterlagen vorgegebenen Grenzen zusammengefasst, die im Rahmen der üblichen Verwaltung des OGAW-Sondervermögens bestehen.


Jede Investition des Fonds muss den Anforderungen des Indexkonzeptes genügen, sodass von einer Berücksichtigung des DNSH-Prinzips ausgegangen werden kann. Liquide Mittel, derivative Instrumente und sonstige Vermögensgegenstände können hingegen aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit nicht hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten überprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen direkten Engagements in Beteiligungsunternehmen und allen anderen Arten von Engagements?

Der WI Immobilienaktien EMEA ESG TX investiert in der Regel nicht in Zielfonds sondern verfügt ausschließlich über direktes Exposure


Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Da der Fonds einer passiven Anlagestrategie folgt, im Rahmen derer ein nachhaltiger Index nachgebildet wird, liegen die konkreten Nachhaltigkeitskriterien inklusive der fortlaufenden Steuerung beim Indexanbieter.
Methoden
Unabhängig von der fortlaufenden Steuerung durch den Indexanbieter misst die Warburg Invest AG den Anteil nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) anhand einer selbst entwickelten Methodik. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renomierten Datenanbieters abgestellt. Nur sofern entsprechend Art. 2 Nr. 17 SFDR ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel identifiziert wird, keine wesentliche negative Beeinträchtigung dieser Ziele durch das gleiche Unternehmen vorliegt (gemessen an genanntem SDG-Bewertungsmodell sowie weiteren Ausschlusskriterien) und eine gute Unternehmensführung angewandt wird, wird eine Investition als nachhaltig bezeichnet. Ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel liegt vor, sofern die Wirtschaftsaktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens eines der zugeordneten SDGs durch den Datenanbieter als mindestens konform bewertet sind, während sie hinsichtlich keines der entsprechenden Zieldimension (Umwelt- oder Sozialziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder deutlich non-konform bewertet sind. Darüber hinaus werden unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder Sozialdimension im Sinne des Do Not Significantly Harm (DNSH)-Prinzips und dem Prinzip der guten Governance Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen des SDG-Bewertungsmodells des Datenanbieters eine Bewertung von deutlich non-konform zu einem SDG aufweisen oder gegen weitere Kriterien verstoßen. Diese sind einerseits Umsatzgrenzen (z.B. abgeleitet aus der Konsultationsfassung der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen) und andererseits Ratings hinsichtlich Governance und kontroversem Unternehmensverhalten. Die Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen kann der Website der Gesellschaft entnommen werden.
Datenquellen und -Verarbeitung
Da der Fonds im Rahmen einer passiven Anlagestrategie den nachhaltigen GPR EMEA Top 30 ESG Index und der Global Property Research nachbildet, liegen die bindenden Elemente für die Nachhaltigkeitsmerkmale des Fonds in den Nachhaltigkeitskriterien des Index. Da diese Kriterien nicht deckungsgleich sind mit der Definition nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR der Gesellschaft, kann ausschließlich aus der historischen Entwicklung des Index und damit des Fonds auf eine Mindestquote nachhaltiger Investitionen geschlossen werden. Hierzu verwendet die Gesellschaft aktuell Daten der MSCI ESG Research LLC.

Die Gesellschaft greift ausschließlich auf Daten etablierter Drittanbieter zurück. Die Auswahl der Datenanbieter erfolgt über einen strengen Einkaufs-und Bestellprozess in dessen Verlauf das Vorliegen eigener Prüf- und Qualtitätssicherungsstandarts bei den Datenanbietern der Gesellschaft geprüft wird. Die Gesellschaft greift auf diese etablierten Prüfprozesse der Anbieter zurück.

Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter, eine weitere Aufbereitung der Daten findet nicht statt

Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter eigene Schätzungen für fehlende Daten werden nicht vorgenommen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsreportings der Gesellschaft sowie der Vorvertraglichen Informationen wird exiplizit auf die tatsächliche Abdeckung bzw. die Datenverfügbarkeit zu einzelnen Themenblöcken hingewiesen

Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Gesellschaft verwendet auschließlich Daten renomierter externer Datenabieter und führt kein eigenes Nachhaltigkeitsresearch durch. Aus diesem Grund werden keine Schätzungen für fehlende Datenpunkte vorgenommen, so dass mangelnde Daten ein limitiernder Faktor für die Methodologie sind.

Sorgfaltspflicht
Die Gesellschaft verwendet Daten renomierter externer Datenanbieter sowohl im Management nachhaltiger Anlagestrategien als auch in der Investmentcompliance über die sowohl Pre-Trade als auch Post-Trade Überprüfungen vorgenommen werden.

MITWIRKUNGSPOLITIK
Die Gesellschaft ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem thematisch orientierten Pooled-Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten.Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden.

"Bestimmter Referenzwert", soweit ein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde
Der Fonds bildet im Rahmen einer passiven Anlagestrategie den nachhaltigen Index GPR EMEA Top 30 ESG Index der Global Property Research ab. Informationen zum Auswahlprozess, der Kriterien für den Auswahlprozess und zu den Einzelwerten finden sich auf den Webseiten der Global Property Research (https://www.globalpropertyresearch.com/).