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WI Immobilienaktien EMEA ESG TX-Anteilklasse 1
Fondsinformationen | |
Stand | 28.10.2022 |
ISIN | DE000A1W89R9 |
WKN | A1W89R |
Die Klassifikation der Investitionen als nachhaltig im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR basiert im Wesentlichen auf den SDG-Bewertungen eines renommierten Nachhaltigkeitsdatenanbieters. Eines der angelegten DNSH-Kriterien ist, dass kein Titel hinsichtlich eines der SDGs 1 bis 16 als deutlich non-konform (i.S.v. wesentliche negative Beeinträchtigung) bewertet sein darf. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Kriterium ebenfalls dazu geeignet ist, eine PAI-Berücksichtigung anzunehmen. So lässt sich qualitativ ein Zusammenhang herstellen zwischen den PAIs 1 bis 6 (Treibhausgasemissionen) und den SDGs 7 (Affordable and Clean Energy), 12 (Responsible Consumption and Production) und 13 (Climate Action). PAI 7 (Biodiversität) lässt sich mit Bewertungen zu den SDGs 2 (Zero Hunger), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land) in Verbindung setzen. PAI 8 (Wasser) findet implizit Berücksichtigung in Bewertungen zu SDG 2 (Zero Hunger), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land). PAI 9 (Gefährlicher Müll) lässt sich in Verbindung setzen mit SDG 2 (Zero Hunger), 3 (Good Health and Well-Being), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production) und 15 (Life on Land). Die PAIs 10 (UNGC Prinzipien und OECD Guidelines) und 11 (Richtlinien zur Einhaltung von UNGC Prinzipien und OECD Guidelines) könnten implizit in der Bewertung zu SDGs 10 (Reduced Inequalities) enthalten sein. PAI 12 (Gender Pay Gap) lässt sich in Zusammenhang bringen mit den SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality) und 8 (Decent Work and Economic Growth). PAI 13 (Board Gender Diversität) dürfte ebenfalls über die SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality), 8 (Decent Work and Economic Growth) sowie 10 (Reduced Inequalities) adressiert werden. PAI 14 (Kontroverse Waffen) ist wiederum direkt von SDG 16 (Peace, Justice and Strong Institutions) abgedeckt.
Über die SDGs hinaus finden Ausschlusskriterien im Rahmen der Bewertung nachhaltiger Investitionen gemäß der genannten Methodik statt, die ebenfalls dazu geeignet scheinen, sich positiv auf die PAI-Ausprägungen auszuwirken. So wird sich etwa der umsatzbezogene Ausschluss von Geschäftstätigkeiten im Bereich der fossilen Brennstoffe sowie Atomenergie positiv auf die Umwelt-bezogenen PAI-Ausprägungen auswirken, während insbesondere die Berücksichtigung von Governance- und Kontroversenbewertungen positive Effekte auf die PAIs mit sozialem Schwerpunkt haben dürften. Teilweise sind einzelne PAIs auch direkt durch die zugrundeliegende Methodik adressiert (z.B. PAI 10 durch den direkten Ausschluss von Emittenten aus der Klassifikation als nachhaltig im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR aufgrund von Verstößen gegen den UN Global Compact).
Für jede Investition, die als nachhaltig nach der genannten Metohdik bezeichnet wird, ist sichergestellt, dass kein Verstoß gegen den UN Global Compact vorliegt. Dieses Kriterium wird anhand der Daten eines renommierten ESG-Datenanbieters geprüft. Die vorhandenen Überschneidungen vom UN Global Compact zu den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen können den entsprechenden Veröffentlichungen der UN sowie der OECD entnommen werden.
Da der Fonds im Rahmen einer passiven Anlagestrategie den zugrundeliegenden Index nachbildet, liegen die bindenden Elemente für die Nachhaltigkeitsmerkmale des Fonds in den Nachhaltigkeitskriterien des Index. Da diese Kriterien nicht deckungsgleich sind mit der Definition nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR der Gesellschaft, kann ausschließlich aus der historischen Entwicklung des Index und damit des Fonds auf eine Mindestquote nachhaltiger Investitionen geschlossen werden. Anhand der ermittelten und mit Sicherheitsabschlag angegebenen Mindestquoten ist eine Geeignetheit der im Indexkonzept angewandten Kriterien zur Erzielung nachhaltiger Investitionen nach Definition der Gesellschaft als gegeben anzusehen.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Zugang zu den Good-Governance-Praktiken der Unternehmen zu erhalten, in die investiert wird?
Der Fonds bildet den zugrundeliegenden Index nach. Im Rahmen des Indexkonzeptes werden implizit über das GRESB-Rating auch Governance-Aspekte berücksichtigt. Details können den jeweiligen Veröffentlichungen von GRESB zum GRESB-Rating entnommen werden.
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:
- Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen
- Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Im Rahmen des Index bzw. Fonds werden keine Derivate verwendet.
In den beiden nachstehenden Diagrammen ist der Mindestprozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.
Taxonomie Konformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen* | 22% |
Sonstige | 78% |
Taxonomie Konformität der Investitionen ohne Staatsanleihen* | 22% |
Sonstige | 78% |
* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff "Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegenüber Staaten.
Aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit ist es der Gesellschaft aktuell nicht möglich, den Anteil ermöglichender bzw. dem Übergang geeigneter Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln oder eine entsprechende Mindestquote anzugeben.
Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen?
Auf Basis der von der Gesellschaft entwickelten Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen beträgt die Mindestquote von Investitionen mit einem Zielbeitrag zu einem Umweltziel im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR 84%. Hierin nicht berücksichtigt sind taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten (ermittelt auf Basis von Umsätzen der jeweiligen Emittenten) in Höhe von 22%. Dennoch kann es zwischen beiden Quoten zu Überschneidungen kommen, sodass eine Mindestquote von Investitionen mit einem Zielbeitrag zu einem Umweltziel im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR unter zusätzlicher Berücksichtigung taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten (auf Umsatzbasis) 84% beträgt.
Aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit kann eine teilweise Deklaration von Emittenten (z.B. anhand von Umsatzanteilen) im Rahmen der Klassifikation als nachhaltiges Investment im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR nicht erfolgen. Details zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen können der entsprechenden Methodik der Gesellschaft entnommen werden.
Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition Nachhaltige Investitionen Sonstige Umweltinvestitionen | 84% |
Sonstige | 16% |
Die Mindestquote von nachhaltigen Investitionen mit einem Zielbeitrag zu einem sozialen Ziel im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR nach Definition der Gesellschaft beträgt 66%. Details zur genannten Methodik zwecks Ermittlung nachhaltiger Investitionen können der Website der Gesellschaft entnommen werden.
Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition mit ökologischen oder sozialen Merkmalen | 95% |
Sonstige | 5% |
Unter #2 Andere Investitionen sind liquide Mittel und sonstige Vermögensgegenstände im Rahmen der in den Verkaufsunterlagen vorgegebenen Grenzen zusammengefasst, die im Rahmen der üblichen Verwaltung des OGAW-Sondervermögens bestehen.
Jede Investition des Fonds muss den Anforderungen des Indexkonzeptes genügen, sodass von einer Berücksichtigung des DNSH-Prinzips ausgegangen werden kann. Liquide Mittel, derivative Instrumente und sonstige Vermögensgegenstände können hingegen aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit nicht hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten überprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen direkten Engagements in Beteiligungsunternehmen und allen anderen Arten von Engagements?
Der WI Immobilienaktien EMEA ESG TX investiert in der Regel nicht in Zielfonds sondern verfügt ausschließlich über direktes Exposure
Die Gesellschaft greift ausschließlich auf Daten etablierter Drittanbieter zurück. Die Auswahl der Datenanbieter erfolgt über einen strengen Einkaufs-und Bestellprozess in dessen Verlauf das Vorliegen eigener Prüf- und Qualtitätssicherungsstandarts bei den Datenanbietern der Gesellschaft geprüft wird. Die Gesellschaft greift auf diese etablierten Prüfprozesse der Anbieter zurück.
Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter, eine weitere Aufbereitung der Daten findet nicht statt
Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter eigene Schätzungen für fehlende Daten werden nicht vorgenommen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsreportings der Gesellschaft sowie der Vorvertraglichen Informationen wird exiplizit auf die tatsächliche Abdeckung bzw. die Datenverfügbarkeit zu einzelnen Themenblöcken hingewiesen